Die Energiewirtschaft gehört heute zu den komplexesten Wirtschafts- und Regulierungsbereichen Deutschlands. Strom- und Gasmärkte, Energiebeschaffung, Netzentgelte, Lastmanagement, Eigenerzeugung, Speichertechnologien, Emissionshandel, Energie- und Stromsteuer, regulatorische Vorgaben sowie die Vielzahl politischer Eingriffe in die Energiemärkte beeinflussen unmittelbar die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.
Dennoch existiert bis heute kein verpflichtender Mindeststandard für diejenigen, die Unternehmen in genau diesen Fragen beraten. Das Ergebnis ist ein Beratungsmarkt, in dem neben hochqualifizierten Fachleuten zunehmend Personen auftreten, deren energiewirtschaftliche Kompetenz häufig kaum über Vertriebsunterlagen, Herstellerpräsentationen und Marketingbroschüren hinausgeht. Die Folgen erleben Unternehmen täglich.
Investitionen in Beschaffungsmodelle oder Energiedienstleistungen, Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Wärmepumpen, Wasserstoffprojekte oder Eigenerzeugungskonzepte, werden auf Basis von Wirtschaftlichkeitsberechnungen beschlossen, die sich später als unvollständig, unrealistisch oder schlicht falsch erweisen. Fehlerhafte Empfehlungen können Unternehmen über Jahre hinweg belasten und Schäden in sechs- oder siebenstelliger Höhe verursachen.
Besonders kritisch sieht die MVE die zunehmende Verbreitung verdeckter Provisionsmodelle.
Wo keine verbindlichen Qualifikationsanforderungen bestehen, entsteht zwangsläufig Raum für Geschäftsmodelle, bei denen nicht die Interessen des Unternehmens, sondern die Interessen des Vermittlers im Mittelpunkt stehen. Energievertriebe, Energiedienstleister, Lieferanten, Anlagenhersteller, Projektierer und Finanzierungsanbieter zahlen Provisionen, Erfolgsbeteiligungen oder andere Vergütungen an Personen, die sich gegenüber Unternehmen gleichzeitig als unabhängige Berater darstellen.
Der Mittelstand kann häufig nicht erkennen, ob eine Empfehlung tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob sie in erster Linie deshalb ausgesprochen wird, weil im Hintergrund eine Provision fließt. Was in anderen Branchen als schwerwiegender Interessenkonflikt betrachtet würde, ist im Energiemarkt inzwischen vielerorts zum Geschäftsmodell geworden.
Es entsteht ein Markt, in dem Fachwissen zunehmend durch Verkaufsrhetorik ersetzt wird und in dem Investitionsentscheidungen nicht nach energiewirtschaftlichen Kriterien, sondern nach Provisionsstrukturen getroffen werden.
Deutschland hat damit einen der wenigen Bereiche geschaffen, in denen Unternehmen Investitionsentscheidungen von erheblicher wirtschaftlicher Tragweite treffen sollen, ohne sich darauf verlassen zu können, dass die beratende Person überhaupt über eine nachgewiesene fachliche Qualifikation verfügt.
Je größer die wirtschaftliche Tragweite einer Beratung, desto höher sollten eigentlich die Anforderungen an die Qualifikation des Beraters sein.
In der Energiewirtschaft scheint jedoch das Gegenteil zu gelten.
Während Unternehmen bei nahezu jeder anderen unternehmenskritischen Beratungsleistung auf nachgewiesene Qualifikationen vertrauen können, genügt im Energiemarkt oftmals bereits ein selbst verliehener Titel, um über Investitionen, Beschaffungsstrategien und Kostenstrukturen in erheblicher Größenordnung mitzuentscheiden.
Für die MVE ist nicht nachvollziehbar, weshalb ausgerechnet ein Bereich mit Milliardenvolumen und unmittelbarer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen bis heute weitgehend ohne verbindliche Qualifikationsstandards auskommt.
Die Mittelstandsvereinigung Energie für Deutschland e. V. setzt sich deshalb auf politischer Ebene in Gesprächen mit verantwortlichen Entscheidern in Bund und Ländern für die Einführung verbindlicher Mindestqualifikationen und einer Erlaubnispflicht für energiewirtschaftliche Unternehmensberater ein.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, zusätzliche Bürokratie zu schaffen. Ziel ist vielmehr der Schutz der Unternehmen vor Fehlberatung, Interessenkonflikten und wirtschaftlichen Schäden.
Aus Sicht der MVE müssen künftig mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
• eine nachweisbare energiewirtschaftliche Grundausbildung,
• ein verbindlicher Sachkundenachweis,
• regelmäßige Fortbildungsverpflichtungen,
• vollständige Transparenz über Provisionen, Beteiligungen und sonstige wirtschaftliche Interessen,
• klare Haftungsregelungen bei grober Falschberatung,
• sowie ein öffentliches Register qualifizierter energiewirtschaftlicher Berater.
Als Grundlage eines solchen Systems könnte eine standardisierte energiewirtschaftliche Grundqualifikation dienen, die die wesentlichen Zusammenhänge der Energiewirtschaft strukturiert vermittelt und durch eine Prüfung nachweist.
Wer Unternehmen bei energiewirtschaftlichen Entscheidungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen berät, sollte künftig nachweisen müssen, dass er die Grundlagen seines Fachgebietes tatsächlich beherrscht.
Der deutsche Mittelstand steht unter massivem Kosten- und Wettbewerbsdruck. Gerade deshalb darf er nicht länger einem Beratungsmarkt ausgeliefert werden, in dem Qualifikation freiwillig, Transparenz optional und Haftung häufig theoretischer Natur ist. Der deutsche Mittelstand braucht keine Verkäufer im Gewand von Beratern.
Er braucht nachweislich qualifizierte Fachleute.
Für dieses Ziel wird sich die Mittelstandsvereinigung Energie für Deutschland e. V. auch künftig gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit einsetzen.
Mittelstandsvereinigung Energie für Deutschland e. V.