
MVE fordert Zulassungspflicht für energiewirtschaftliche Unternehmensberater
Während ein Steuerberater ein Staatsexamen ablegen muss, ein Rechtsanwalt jahrelang ausgebildet wird und selbst Handwerksmeister ihre Qualifikation nachweisen müssen, genügt in Deutschland für die Beratung von Unternehmen zu Energiekosten, Energiebeschaffung oder Energieinvestitionen häufig eine Visitenkarte, ein LinkedIn-Profil und ein gut klingender Titel. Wer sich morgen „Energieexperte“, „Energieberater“, „Energiemanager“ oder „energiewirtschaftlicher Berater“ nennen möchte, kann dies faktisch tun, ohne jemals eine fundierte energiewirtschaftliche Ausbildung absolviert zu haben. Für die Mittelstandsvereinigung Energie für Deutschland e. V. ist dieser Zustand nicht länger hinnehmbar.
Bericht lesen