Klartext

Ausgegrüüünt: Wenn die Energiewende ohne staatliche Privilegien nicht mehr funktioniert

Analyse

200.000 Kunden, zehn Jahre Preisgarantie – und plötzlich soll die Politik schuld sein.

Es gibt Nachrichten, deren eigentliche Bedeutung erst sichtbar wird, wenn man sich nicht mit der offiziellen Begründung zufriedengibt. Die angekündigte Einstellung der Strombelieferung durch den Ökostromanbieter Grüüün gehört dazu. Das Unternehmen aus dem oberfränkischen Rugendorf will seine bundesweite Belieferung von Privatkunden zum 31. Oktober 2026 beenden. Nach eigenen Angaben hatte es erst wenige Monate zuvor die Marke von 200.000 Kunden erreicht. Noch bemerkenswerter als dieser abrupte Rückzug ist allerdings die Erklärung, mit der das Unternehmen seine Entscheidung begründet: Die Energiepolitik von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche gefährde die wirtschaftlichen Grundlagen seines Geschäftsmodells.

Ausgerechnet Reiche also. Eine Ministerin, die weiterhin an den politischen Ausbauzielen für erneuerbare Energien festhält, aber zumindest versucht, den nahezu grenzenlosen Zubau von Wind- und Solaranlagen stärker an die wirtschaftlichen und technischen Grenzen des Stromsystems zu koppeln. Die Bundesregierung will Netzkapazitäten berücksichtigen, Fördermechanismen verändern und einen größeren Teil der wirtschaftlichen Verantwortung dorthin verlagern, wo Investitionsentscheidungen getroffen werden. Für die erneuerbare Energiewirtschaft ist offenbar bereits diese vorsichtige Korrektur Anlass für erbitterten Widerstand. Grüüün geht einen Schritt weiter und erklärt seine Geschäftsaufgabe mit den bevorstehenden gesetzlichen Veränderungen. Damit offenbart sich ein bemerkenswerter Widerspruch. Jahrelang wurde der Öffentlichkeit erklärt, erneuerbare Energien seien längst die günstigste Form der Stromerzeugung. Wind und Sonne stellten keine Rechnung, die Technologien seien wirtschaftlich überlegen und die Energiewende nicht nur ökologisch notwendig, sondern auch ökonomisch vernünftig. Wenn diese Behauptungen das Geschäftsmodell tragen, weshalb soll dessen Fortbestand dann ausgerechnet daran scheitern, dass der Staat Förderungen zurücknimmt, Risiken stärker den Investoren zuordnet und die tatsächliche Aufnahmefähigkeit der Netze berücksichtigt?

Grüüün hat diese Frage bislang nicht überzeugend beantwortet. Das Unternehmen verweist darauf, dass geplante Erzeugungskapazitäten durch die neue Regulierung möglicherweise nicht mehr im vorgesehenen Umfang realisiert werden können. Das ist als wirtschaftliches Risiko durchaus nachvollziehbar. Es erklärt aber noch nicht, weshalb ein Stromversorger bestehende Kundenverträge binnen weniger Wochen beenden muss. Zwischen der verzögerten Realisierung eines Solarparks und der Unfähigkeit, vertraglich zugesagte Strommengen zu liefern, liegt schließlich eine ganze energiewirtschaftliche Beschaffungs- und Risikomanagementkette.

Genau dort beginnt der eigentlich interessante Teil dieser Geschichte. Grüüün war mit einem besonders ambitionierten Versprechen am Markt angetreten. Das Unternehmen warb mit günstigem Ökostrom aus eigenen beziehungsweise konzernnahen Erzeugungsanlagen und mit Energiepreisgarantien von bis zu zehn Jahren. Was für Verbraucher attraktiv klingt, ist für einen Energielieferanten eine erhebliche langfristige Verpflichtung. Denn der Besitz von Photovoltaik- und Windkraftanlagen gewährleistet keineswegs, dass die Erzeugung jederzeit mit dem Verbrauch der Kunden übereinstimmt.

Ein Haushalt benötigt auch dann Strom, wenn die Sonne längst untergegangen ist, Windstille herrscht oder die eigene Erzeugung jahreszeitlich bedingt erheblich zurückgeht. Die Differenz zwischen verfügbarer Erzeugung und vertraglicher Lieferverpflichtung muss der Energieversorger durch entsprechende Beschaffung, Bilanzkreisbewirtschaftung und Risikoabsicherung schließen. Wer seinen Kunden einen langfristigen Energiepreis garantiert, muss diese Preiszusage wirtschaftlich absichern. Andernfalls trägt er ein erhebliches Marktpreisrisiko, das mit zunehmender Kundenanzahl entsprechend wächst.

Bei 200.000 Kunden können bereits geringe Beschaffungsabweichungen Millionenbeträge bewegen. Unterstellt man beispielsweise einen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden, ergibt sich ein rechnerisches Liefervolumen von 600 Millionen Kilowattstunden. Ein einziger Cent Mehrkosten je Kilowattstunde entspricht bei einer vollständig betroffenen Beschaffungsmenge sechs Millionen Euro jährlich. Das ist keine Aussage über die tatsächliche Kostenposition von Grüüün. Es verdeutlicht aber, welche wirtschaftlichen Verpflichtungen hinter einem solchen Geschäftsmodell stehen.

Die Fachpresse berichtet inzwischen ausdrücklich über Zweifel an der Beschaffungsstrategie. Insbesondere die Frage, in welchem Umfang die langfristigen Liefer- und Preiszusagen tatsächlich durch gesicherte Beschaffungspositionen hinterlegt waren, ist offen. Das Unternehmen hat die entsprechenden Informationen bislang nicht veröffentlicht. Daraus ergibt sich eine berechtigte Schlussfolgerung: Solange Grüüün seine Beschaffungsstruktur und die konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderungen nicht nachvollziehbar offenlegt, kann die politische Begründung nicht als abschließende Erklärung akzeptiert werden. Die Verantwortung für eine langfristige Preiszusage liegt zunächst bei demjenigen, der sie gegenüber seinen Kunden abgegeben hat.

Die politische Dimension reicht allerdings weit über diesen einzelnen Versorger hinaus. Sie betrifft das Fundament der deutschen Energiewende. Seit mehr als zwei Jahrzehnten wurde ein Stromerzeugungssystem aufgebaut, in dem staatliche Förderung, regulatorische Privilegien und politisch festgelegte Ausbauziele zu zentralen Investitionsgrundlagen geworden sind. Der Gesetzgeber bestimmte nicht nur, welche Technologien besonders gefördert werden sollten. Er schuf zugleich ein System, das die Erzeugung zusätzlicher Wind- und Solarenergie wirtschaftlich begünstigte, während die daraus entstehenden Anforderungen an Netze, Regelenergie, Speicher und gesicherte Erzeugungsleistung anderen Teilen des Energiesystems zugeordnet wurden.

Die Folgen dieser Konstruktion treten immer deutlicher hervor. Deutschland verfügt über erhebliche installierte Wind- und Solarleistungen. Doch installierte Leistung ist nicht mit jederzeit verfügbarer Leistung gleichzusetzen. Strom, der bei günstiger Witterung im Überfluss erzeugt wird, besitzt für die Versorgung eines Industriebetriebs in einer windarmen Winternacht keinen entsprechenden Nutzen. Ebenso wenig hilft zusätzliche Erzeugungskapazität, wenn die vorhandenen Stromnetze den Strom nicht aufnehmen oder zu den Verbrauchszentren transportieren können.

An dieser Stelle setzt das Netzpaket der Bundesregierung an. In bestimmten überlasteten Netzgebieten sollen neue Anlagen künftig einen größeren Teil des Risikos tragen, dass ihre Erzeugung nicht vollständig eingespeist werden kann. Damit wird zumindest teilweise eine wirtschaftliche Realität sichtbar gemacht, die bisher durch gesetzliche Regelungen abgefedert wurde: Eine Kilowattstunde besitzt nicht unabhängig von Ort, Zeitpunkt und Verfügbarkeit denselben energiewirtschaftlichen Wert.

Aus Sicht der Mittelstandsvereinigung Energie für Deutschland e. V. ist diese Erkenntnis längst überfällig. Ein Unternehmen, das ein neues Werk errichtet, muss seine Standortentscheidung an Infrastruktur, Transportmöglichkeiten, Absatzmärkten und wirtschaftlichen Risiken ausrichten. Kein vernünftiger Industrieinvestor kann selbstverständlich erwarten, dass der Staat sämtliche daraus entstehenden Folgekosten sozialisiert. Weshalb sollte für einen Stromerzeuger grundsätzlich etwas anderes gelten?

Dass Vertreter der erneuerbaren Energiewirtschaft darauf mit erheblichem Widerstand reagieren, überrascht nicht. Wenn Investoren die Risiken fehlender Netzkapazitäten stärker selbst tragen müssen, verändert das die Rentabilität ihrer Projekte. Wenn Fördermechanismen zurückgeführt werden, müssen Anlagen ihre Wirtschaftlichkeit stärker unter realen Marktbedingungen beweisen. Und wenn neue Erzeugung nicht länger unabhängig vom tatsächlichen Systembedarf privilegiert wird, erhalten Fragen der Versorgungssicherheit und Systemintegration ein anderes Gewicht.

Genau darin liegt die ordnungspolitische Bedeutung der aktuellen Auseinandersetzung. Es geht um die Frage, ob der Staat weiterhin Investitionsbedingungen schaffen soll, die bestimmte Technologien gegenüber anderen bevorzugen und erhebliche wirtschaftliche Risiken auf die Allgemeinheit verlagern, oder ob sich Stromerzeugung und Energieversorgung wieder stärker an tatsächlichem Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Systemverantwortung orientieren müssen.

Das bedeutet keineswegs, dass die bisherigen politischen Fehlentscheidungen durch die nun vorgesehenen Reformen bereits korrigiert wären. Reiche hält am Ziel fest, bis 2030 einen Anteil erneuerbarer Energien von 80 Prozent am Bruttostromverbrauch zu erreichen. Der Ausbau soll also weitergehen. Lediglich seine wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden teilweise verändert. Von einer grundsätzlichen Abkehr von der bisherigen Energiepolitik kann deshalb keine Rede sein.

Umso aufschlussreicher ist die Reaktion. Bereits der Versuch, einzelne wirtschaftliche Risiken stärker den Verursachern zuzuordnen, wird von Teilen der Branche als Bedrohung wahrgenommen. Das legt einen Verdacht nahe, der politisch erheblich brisanter ist als die Einstellung eines Stromtarifs: Wie viele Investitionen in die Energiewende beruhen tatsächlich auf einer überlegenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – und wie viele auf der Erwartung, dass der Staat die bisherigen Förderbedingungen und Privilegien dauerhaft aufrechterhält?

Für die deutsche Industrie ist diese Frage keineswegs akademisch. Mittelständische und energieintensive Unternehmen müssen ihre Stromversorgung über Jahre kalkulieren, ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber internationalen Konkurrenten sichern und Investitionsentscheidungen unter erheblichen regulatorischen Unsicherheiten treffen. Sie finanzieren über Strompreise, Netzentgelte und mittelbar über öffentliche Haushalte ein Energiesystem mit, dessen Kosten weit über den reinen Erzeugungspreis einer Kilowattstunde hinausgehen. Wenn ein Stromversorger nun sein Geschäftsmodell mit politischen Entscheidungen begründet, die vor allem eine stärkere Kosten- und Marktverantwortung für erneuerbare Energien vorsehen, darf daraus nicht reflexhaft die Forderung nach erneuter staatlicher Unterstützung entstehen. Es muss zunächst geklärt werden, ob das bisherige Geschäftsmodell überhaupt geeignet war, langfristige Versorgungssicherheit zu wirtschaftlich tragfähigen Preisen zu gewährleisten.

Hinzu kommt die Verantwortung gegenüber den Kunden. Wer mit langfristiger Preissicherheit wirbt, schafft Vertrauen und begründet vertragliche Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen verschwinden nicht deshalb, weil der Gesetzgeber zukünftige Investitionsbedingungen verändern will. Die gesetzliche Ersatzversorgung schützt die Verbraucher zwar vor einer Unterbrechung ihrer physischen Stromlieferung. Sie schützt sie aber nicht automatisch vor höheren Preisen, dem Verlust ihrer bisherigen Vertragskonditionen oder möglichen Auseinandersetzungen über die Rechtmäßigkeit kurzfristiger Kündigungen.

Auch das gehört zur Wahrheit dieser Geschichte: Während energiepolitisch über die angebliche Behinderung der Energiewende gestritten wird, müssen sich zahlreiche Kunden binnen weniger Wochen um einen neuen Stromlieferanten kümmern. Die wirtschaftlichen Konsequenzen einer unternehmerischen Entscheidung werden damit unmittelbar bei den Verbrauchern spürbar.

Der Fall Grüüün wirft deshalb gleich zwei Fragen nach Verantwortung auf. Die eine richtet sich an die Unternehmensführung: Auf welcher wirtschaftlichen Grundlage wurden langfristige Energiepreisgarantien ausgesprochen, und weshalb sollen die bestehenden Lieferverpflichtungen jetzt nicht mehr erfüllt werden können? Die andere richtet sich an die Energiepolitik: Warum ist in Deutschland über Jahrzehnte ein System entstanden, in dem die wirtschaftliche Tragfähigkeit ganzer Geschäftsmodelle offenbar so eng mit staatlichen Förderentscheidungen und regulatorischen Sonderrechten verknüpft ist?

Die Mittelstandsvereinigung Energie für Deutschland e. V. sieht darin ein weiteres Argument für eine grundlegende Neuordnung der deutschen Energiepolitik. Nicht die politische Vorgabe einer bestimmten Erzeugungstechnologie, sondern eine sichere, verfügbare und international wettbewerbsfähige Energieversorgung muss wieder zum entscheidenden Maßstab werden. Stromerzeuger und Lieferanten müssen für ihre wirtschaftlichen Entscheidungen einstehen. Staatliche Förderung darf keine dauerhafte Ersatzgrundlage für eigenständige Wettbewerbsfähigkeit sein.

Grüüün wollte nach eigener Darstellung den Strommarkt revolutionieren. Weniger als zwei Jahre nach dem Einstieg in das bundesweite Privatkundengeschäft endet nun die Belieferung. Zurück bleiben offene Fragen zur Beschaffung, zu langfristigen Preisversprechen und zur tatsächlichen Ursache des Rückzugs.

Die eigentliche politische Pointe aber ist eine andere: Eine Branche, die seit Jahren ihre wirtschaftliche Überlegenheit betont, reagiert auf den angekündigten Abbau staatlicher Privilegien mit Warnungen vor dem Zusammenbruch von Geschäftsmodellen.

Vielleicht liegt darin die wichtigste Erkenntnis des Falls Grüüün: Nicht die vorsichtige Rückkehr zu marktwirtschaftlichen Grundsätzen ist das Problem. Das Problem ist eine Energiepolitik, die über Jahrzehnte Geschäftsmodelle geschaffen hat, deren Wirtschaftlichkeit offenbar davon abhängen kann, dass diese Grundsätze gerade nicht gelten.