VERITAS
Bereicherung auf Kosten der Industrie
Deutschland ringt um seine industrielle Substanz. Hohe Energiepreise belasten die Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen werden zurückgestellt, Produktion wird reduziert oder verlagert. Die Politik mobilisiert Milliarden und ringt um Cent und Zehntelcent, um die Energiekosten der Wirtschaft zu senken.
Gleichzeitig besteht ein weitgehend unbeachteter Markt, in dem sich aggressive, provisionsgetriebene Verkäufer mithilfe von Energielieferverträgen an genau diesen Unternehmen bereichern.
Ohne verbindlichen energiewirtschaftlichen Qualifikationsnachweis. Mit hohen Provisionen, teuren Margen und horrenden Aufschlägen, die für den Unternehmer häufig nicht erkennbar sind, weil sie geschickt in Verträgen versteckt werden. Und oftmals unter dem Etikett vermeintlich neutraler, unabhängiger und kostenloser Beratung.
Der Staat kann nicht mit Milliardenaufwand Energiekosten senken und gleichzeitig eine regulatorische Lücke hinnehmen, die seine eigenen Entlastungsbemühungen ad absurdum führt.
Unternehmen brauchen Experten. Keine provisionsgetriebenen Blender im Beratergewand.
Energiebeschaffung ist kein Tarifvergleich. Unternehmen treffen Entscheidungen über erhebliche finanzielle Verpflichtungen, deren Folgen sie über Jahre tragen. Energiemärkte, Beschaffungsmodelle, Preisbildung und Vertragsstrukturen sind komplex. Dafür braucht es Fachkunde.
Doch ausgerechnet für die gewerbliche energiewirtschaftliche Unternehmensberatung und -vermittlung fehlt bis heute ein verbindlicher gesetzlicher Mindeststandard für die erforderliche Fachkunde.
Aggressive, provisionsgetriebene Verkäufer können sich als Energieberater oder Energieexperten präsentieren, ohne ihre energiewirtschaftliche Qualifikation nach einem spezifischen staatlichen Mindeststandard nachweisen zu müssen.
Diese Situation wird ausgenutzt. Margen, Aufschläge und Vergütungen können so in die Beschaffung eingebaut werden, dass der Unternehmer weder erkennt, in welchem Umfang an seinem Energieliefervertrag verdient wird, noch wie sehr er dabei wirtschaftlich übervorteilt wird.
Das Perfide daran: Nicht energiewirtschaftliche Expertise kommt dem Unternehmen zugute, sondern mit Verkaufsgeschick füllt der angeblich „neutrale, unabhängige und kostenlose Berater“ die eigenen Taschen.
In anderen wirtschaftlich sensiblen Vermittlungsbereichen hat der Gesetzgeber längst gehandelt. Für Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler bestehen spezifische Anforderungen an Sachkunde, Erlaubnis beziehungsweise Registrierung und Berufsausübung.
Warum sollte überprüfbare Fachkunde ausgerechnet dort nicht verlangt werden, wo Unternehmen über eine ihrer wichtigsten Kostenpositionen entscheiden?
Bekannter Name. Professioneller Auftritt. Kein Beweis für Seriosität.
Wer bei problematischen Geschäftsmodellen nur an dubiose Vermittler oder unbekannte Kleinstanbieter denkt, unterschätzt das Problem.
Problematische Geschäftsmodelle können sich auch hinter bekannten Namen, professionellem Auftreten und jahrzehntelanger Marktpräsenz verbergen.
Ein etablierter Name beweist weder die Qualifikation des einzelnen Beraters noch seine wirtschaftliche Unabhängigkeit oder die Transparenz seiner Vergütung. Marktpräsenz ersetzt keinen Qualifikationsnachweis und ein seriöser Auftritt keine wirtschaftliche Transparenz.
Ein seriöser Anschein ist noch lange keine Seriosität. Gerade hinter professionellem Auftreten können sich die Geschäftsmodelle verbergen, die Unternehmen teuer zu stehen kommen.
Und genau daraus ergibt sich eine weitere Frage:
Warum kontrolliert sich dieser Markt nicht selbst?
In anderen Branchen gehen Wettbewerber gegen irreführende Aussagen und unlautere Geschäftspraktiken vor. In der energiewirtschaftlichen Beratung und Vermittlung erleben wir diese Selbstreinigung erstaunlich selten – wenn überhaupt. Dabei müssten gerade seriöse und qualifizierte Marktteilnehmer ein erhebliches Interesse daran haben, gegen Scheinkompetenz und verschleierte Vergütungen vorzugehen.
Warum geschieht das nicht? Profitieren zu viele Marktteilnehmer selbst von ähnlichen Strukturen? Oder gilt auch hier: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus?
Der MVE will sich auf eine Selbstbereinigung des Marktes nicht verlassen. Wenn ein Markt problematische Strukturen nicht selbst bereinigt, braucht er klare Regeln.
Schluss mit „neutral, unabhängig und kostenlos”.
Provisionen, Margen und versteckte Vergütungen müssen auf den Tisch.
Wer einen Energieliefervertrag vermittelt, darf daran verdienen. Der MVE fordert kein Provisionsverbot. Aber der Unternehmer muss wissen, wie viel.
Denn „kostenlos“ bedeutet nicht, dass niemand bezahlt. Provisionen, Margen, Aufschläge und andere Vergütungen werden über den Energieliefervertrag finanziert – und wirtschaftlich vom Unternehmen bezahlt.
Der Unternehmer muss vor seiner Entscheidung wissen, wer an seinem Energieliefervertrag verdient, wie viel verdient wird und was ihn diese Vergütung tatsächlich kostet.
Wer wirtschaftlich davon profitiert, dass ein bestimmter Energieliefervertrag abgeschlossen wird, ist bei diesem Geschäft nicht wirtschaftlich unabhängig. Er darf verkaufen, vermitteln und daran verdienen.
Aber er darf sein Verkaufsinteresse nicht hinter dem Etikett einer vermeintlich neutralen, unabhängigen und kostenlosen Beratung verstecken.
Der wirtschaftliche Schaden dürfte längst Milliardenhöhe erreicht haben.
Hohe Provisionen, Margen und Aufschläge wirken bei den gewaltigen Energiemengen, die deutsche Unternehmen Jahr für Jahr beschaffen, mit enormer Hebelwirkung. Was beim einzelnen Energieliefervertrag verborgen bleibt, summiert sich über Tausende Unternehmen, große Verbrauchsmengen und viele Jahre zu gewaltigen Beträgen.
Wie hoch der Schaden tatsächlich ist, wird bislang nicht systematisch erfasst. Angesichts der Größe der deutschen Unternehmenslandschaft, der enormen gewerblichen Energiemengen und der teilweise hohen versteckten Aufschläge ist ein über Jahre entstandener Schaden in Milliardenhöhe keineswegs unrealistisch.
Dieses Geld fehlt den Unternehmen für Investitionen, Löhne und Gehälter, wirtschaftliche Absicherung und den Aufbau von Kapitalreserven.
Was über versteckte Vergütungen aus den Unternehmen abgeschöpft wird, fehlt der deutschen Wirtschaft.
Es schwächt Unternehmen zusätzlich und verschärft auf parasitäre Weise eine wirtschaftliche Schieflage, gegen die Politik und Unternehmen gleichzeitig mit Milliardenaufwand ankämpfen.
Genau hier wird aus einer Regulierungslücke ein politisches Dilemma: Während die Politik Milliarden mobilisiert und um Cent und Zehntelcent niedrigere Energiekosten ringt, können aggressive, provisionsgetriebene Vertriebsmodelle diese Entlastungen bei einzelnen Unternehmen vollständig auffressen oder sogar übersteigen.
Der Staat entlastet. Andere kassieren.
Während Politik und Unternehmen mit erheblichem Aufwand versuchen, Energiekosten zu reduzieren, wird sich über versteckte Vergütungen an eben diesen Unternehmen bereichert. Diese Geschäftsmodelle wirken parasitär: Sie entziehen Unternehmen genau das Geld, das Politik und Wirtschaft mit erheblichem Aufwand zu erhalten versuchen.
Dieser Widerspruch ist nicht länger hinnehmbar.
Was jetzt geregelt werden muss, ist im Kern einfach:
Wer berät, muss qualifiziert sein. Wer Unternehmen gewerblich energiewirtschaftlich berät, muss seine persönliche Fachkunde nach einem staatlich verantworteten und anbieterneutralen Standard nachweisen. Entscheidend ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Das muss für selbstständige Berater und Vermittler ebenso gelten wie für Mitarbeiter von Energieversorgungsunternehmen, wenn diese Unternehmenskunden energiewirtschaftlich beraten.
Qualifikation darf kein einmal erworbener Freifahrtschein sein. Es braucht eine regelmäßige staatlich kontrollierte Fortbildungs- und Requalifikationspflicht. Langjährig erfahrene Fachleute sollen ihre vorhandene Expertise in einem verkürzten Verfahren mit Abschlussprüfung nachweisen können.
Wer verdient, muss offenlegen. Provisionen, Margen, Aufschläge, Drittvergütungen und vergleichbare wirtschaftliche Vorteile müssen vor der Entscheidung des Unternehmens vollständig transparent gemacht werden. Entscheidend ist nicht, über welchen Zahlungsweg eine Vergütung fließt. Wirtschaftlich bezahlt sie das Unternehmen.
Die entscheidende Frage lautet: Wie viel wird an meinem Energieliefervertrag verdient?
Wer sich neutral, unabhängig oder kostenlos nennt, muss das nachweisen und offenlegen. Wer gegenüber Unternehmenskunden mit Neutralität, wirtschaftlicher Unabhängigkeit oder Kostenfreiheit wirbt, muss diese Aussagen anhand gesetzlich festgelegter Kriterien nachweisen. Die entsprechenden Nachweise müssen dem Unternehmen unaufgefordert, vollständig und vor Beauftragung beziehungsweise Vertragsabschluss offengelegt werden. Sie müssen insbesondere erkennen lassen, ob unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile aus dem empfohlenen oder vermittelten Geschäft entstehen. Kann der Nachweis nicht erbracht oder wird er gegenüber dem Unternehmen nicht vollständig offengelegt, dürfen diese Bezeichnungen nicht verwendet werden.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen Betrügern und unseriösen Geschäftemachern das Handwerk legen und Unternehmen vor wirtschaftlichem Schaden durch Scheinkompetenz, verschleierte Vergütungen und gezielte Übervorteilung schützen.
Deshalb bringt der MVE VERITAS in die Politik. Wir fordern einen innerparteilichen und anschließend parlamentarischen Entscheidungsprozess für verbindliche Qualifikations- und Transparenzstandards.
Der MVE hat die beschriebenen Strukturen und Praktiken anhand konkreter Fälle und Geschäftsmodelle aufgearbeitet und dokumentiert. Wir können darlegen, wie Unternehmen übervorteilt werden, welche wirtschaftlichen Schäden daraus entstehen und welche regulatorischen Lücken dies ermöglichen.
Jetzt muss die Politik handeln.
Wegsehen hilft nur denen, die daran verdienen.
Wir haben am 17.08.2026 einen Brandbrief an die energiepolitischen Sprecher aller Parteien im Deutschen Bundestag verschickt und diese aufgefordert, einen innerparteilichen und parlamentarischen Entscheidungsprozess in die Wege zu leiten. Wir haben nicht nur unsere Gesprächsbereitschaft, sondern auch unsere konkrete Hilfe bei der Ausarbeitung eines wirksamen Ordnungsrahmens angeboten.
Zudem haben wir ausgewählte Medienhäuser über unsere Initiative informiert. Das erste Interesse an diesem brisanten Thema ist enorm.
Dennoch, politischer Handlungsdruck entsteht nicht von allein. Er entsteht dann, wenn Politik erkennt, dass eine Mehrheit der Unternehmen die Schließung dieser wirtschaftsschädlichen Regulierungslücke fordert.
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