365 bis 392 Milliarden Euro sind eine Zahl, bei der man eigentlich erwarten dürfte, dass jede zugrunde liegende Annahme zweimal umgedreht wird, bevor auch nur ein Euro ausgegeben wird. Genau in dieser Größenordnung bewegen sich die Investitionen, die im Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 für den Ausbau des deutschen Übertragungsnetzes vorgesehen sind. Allein für die Offshore-Netzinfrastruktur stehen 149 bis 167 Milliarden Euro im Raum. Es geht damit nicht um ein weiteres energiepolitisches Detailprojekt, sondern um Infrastruktur, deren Kosten über Jahrzehnte im Stromsystem bleiben und von den Netznutzern getragen werden müssen. Also auch von Industrie, Gewerbe und Mittelstand.
Die Mittelstandsvereinigung Energie für Deutschland e. V. hat deshalb zum Netzentwicklungsplan Stellung genommen. Nicht weil Deutschland kein leistungsfähiges Stromnetz benötigt. Das wäre Unsinn. Ein Industrieland braucht eine sichere und leistungsfähige Energieinfrastruktur. Aber aus dieser Selbstverständlichkeit folgt noch lange nicht, dass jede Investition richtig ist, nur weil sie irgendwann einmal in einem Szenario errechnet wurde. Bei mehreren hundert Milliarden Euro muss vielmehr die Frage erlaubt sein, wie belastbar die Annahmen sind, auf denen diese Investitionen beruhen.
Genau hier beginnt das Problem. Niemand weiß heute mit der erforderlichen Sicherheit, wie hoch der deutsche Stromverbrauch 2037 oder 2045 tatsächlich sein wird. Die Netzplanung muss Annahmen darüber treffen, wie stark industrielle Prozesse elektrifiziert werden, wie viele Elektrolyseure entstehen, wie viele Rechenzentren gebaut werden, welche Offshore-Leistung tatsächlich realisiert wird und wie flexibel Unternehmen ihren Stromverbrauch künftig steuern können. Solche Annahmen sind unvermeidbar. Gefährlich wird es aber, wenn aus Annahmen faktisch Gewissheiten werden und darauf milliardenschwere, jahrzehntelang wirksame Investitionen folgen.
Ausgerechnet der im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellte Monitoringbericht zur Energiewende liefert dafür einen wichtigen Hinweis. Er zeigt, dass Studien, die vom vollständigen Erhalt der heutigen Industriestruktur ausgehen, im Durchschnitt auch einen höheren zukünftigen Strombedarf errechnen. Das klingt banal, ist aber für die Netzplanung von erheblicher Bedeutung. Eine Fabrik, die ihre Produktion einstellt oder Deutschland verlässt, wird hier nicht mehr elektrifiziert. Ein Unternehmen, das eine Investition wirtschaftlich nicht finanzieren kann, wird sie auch dann nicht tätigen, wenn sie in einem politischen Transformationspfad vorgesehen ist.
Der zukünftige industrielle Strombedarf hängt deshalb nicht nur davon ab, was technisch elektrifiziert werden könnte. Er hängt mindestens ebenso davon ab, wie viel industrielle Wertschöpfung künftig überhaupt noch in Deutschland stattfindet und welche Investitionen Unternehmen unter den dann herrschenden wirtschaftlichen Bedingungen finanzieren können. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dafür selbst einen bemerkenswert passenden Begriff verwendet: Planungsrealismus. Bei Investitionen von bis zu 392 Milliarden Euro sollte Planungsrealismus allerdings keine freundliche Empfehlung sein, sondern Voraussetzung.
Noch problematischer wird die Sache, wenn man den Netzentwicklungsplan nicht isoliert betrachtet, sondern mit einem zweiten Verfahren der Bundesnetzagentur zusammenführt: AgNes, der geplanten Reform der Netzentgeltsystematik. Erst in dieser Zusammenschau wird sichtbar, was hier regulatorisch konstruiert wird.
Der Netzentwicklungsplan rechnet bereits damit, dass Unternehmen ihren Stromverbrauch künftig flexibler an die Anforderungen des Stromsystems anpassen. Diese Flexibilität beeinflusst die Planung des zukünftigen Netzes. Industrielle Produktion funktioniert allerdings nicht wie eine Waschmaschine, die man einfach einschaltet, wenn gerade genügend Strom vorhanden ist. Produktionsanlagen haben technische Mindestlasten, Prozesse bauen aufeinander auf, Kunden erwarten Liefertermine und Qualität, Schichten und Personal müssen geplant werden. Manche Prozesse lassen sich verschieben, andere nur mit erheblichem Aufwand und manche überhaupt nicht.
Und genau hier kommt AgNes ins Spiel. Über die zukünftige Netzentgeltsystematik sollen Unternehmen dazu gebracht werden, jene Flexibilität tatsächlich bereitzustellen, mit der bei der Netzplanung bereits gerechnet wird. Wer die gewünschte Flexibilität nicht liefern kann, wird über die Netzentgeltsystematik bestraft.
Damit ist der regulatorische Zirkelschluss eingebaut: Erst wird bei der Planung ein bestimmtes Verhalten der Unternehmen vorausgesetzt. Anschließend wird über die Regulierung dafür gesorgt, dass dieses zuvor eingeplante Verhalten auch eintritt.
Das ist weit mehr als eine methodische Feinheit zweier komplizierter Bundesnetzagenturverfahren. Für Unternehmen kann daraus eine sehr konkrete Rechnung entstehen. Eine Fabrik wird schließlich nicht dadurch flexibel, dass eine Behörde ein neues Netzentgelt definiert. Unternehmen benötigen möglicherweise Speicher, zusätzliche Mess- und Steuerungstechnik, neue IT-Systeme oder müssen ihre Produktionsabläufe verändern. Lastverschiebungen können zusätzliche Personalkosten verursachen. Im ungünstigsten Fall geht es um Produktionsunterbrechungen oder Produktionsverluste. All das kostet Geld.
Damit entsteht ein weiterer bemerkenswerter Effekt: Was im Netz als Kosteneinsparung erscheint, kann lediglich als Kostenbelastung im Unternehmen wieder auftauchen. Die volkswirtschaftlichen Kosten sind damit nicht verschwunden. Sie haben nur den Rechnungsempfänger gewechselt. Eine Kostenersparnis im Netz ist keine volkswirtschaftliche Kostenersparnis, wenn die vermiedenen Kosten anschließend bei den Letztverbrauchern entstehen.
Wie gefährlich es ist, politische Ausbauziele und tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung gleichzusetzen, zeigt auch der Offshore-Ausbau. Für die Offshore-Netzinfrastruktur sind bis 2045 rund 149 bis 167 Milliarden Euro vorgesehen. Gleichzeitig blieb die Ausschreibung zweier Offshore-Flächen mit zusammen 2,5 Gigawatt vollständig ohne Gebot. Kein Unternehmen war bereit, unter den gegebenen Bedingungen ein Angebot abzugeben.
Natürlich bedeutet das nicht, dass Deutschland keine Offshore-Netzanbindungen mehr benötigt. Offshore-Infrastruktur hat lange Planungs- und Bauzeiten, und ein Investor wird keinen Windpark für Milliarden errichten, wenn der spätere Netzanschluss nicht gesichert ist. Genau deshalb muss Netzinfrastruktur teilweise vorauslaufend geplant werden. Daraus darf aber kein Freibrief werden, Infrastruktur unabhängig davon zu errichten, ob die Erzeugungsanlagen, für die sie vorgesehen ist, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit tatsächlich gebaut werden.
Denn die Risiken verschwinden auch hier nicht. Die Offshore-Netzanbindungen werden über die Offshore-Netzumlage von den Letztverbrauchern refinanziert. Wenn bis zu 167 Milliarden Euro für Offshore-Netzinfrastruktur vorgesehen sind und gleichzeitig eine Ausschreibung über 2,5 Gigawatt vollständig ohne Gebot bleibt, muss die Frage gestellt werden, wie weit der Netzausbau dem tatsächlichen Erzeugungsausbau vorauslaufen darf. Es geht nicht darum, notwendige Infrastruktur zu verhindern. Es geht darum, zu verhindern, dass die Letztverbraucher das vollständige wirtschaftliche Risiko einer Infrastruktur übernehmen, deren ursprünglich angenommene Nutzung möglicherweise später, geringer oder anders ausfällt als geplant.
Deshalb hat der MVE seine Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan um einen zusätzlichen Offshore-Hinweis ergänzt. Die Forderung dahinter ist denkbar einfach: Gebaut werden muss, was für ein sicheres und leistungsfähiges Stromnetz nachweislich benötigt wird. Wo eine Investition dagegen wesentlich davon abhängt, dass bestimmte Verbrauchsmengen, Großverbraucher, Offshore-Windparks oder Flexibilitätspotenziale tatsächlich entstehen, muss vor der endgültigen Milliardenentscheidung noch einmal überprüft werden, ob diese Voraussetzungen inzwischen Realität geworden sind.
Jeder mittelständische Unternehmer würde bei einer großen Investition genauso handeln. Ändern sich Absatzmarkt, Nachfrage, Finanzierung oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen, wird eine Investitionsentscheidung neu bewertet. Niemand würde ernsthaft argumentieren, dass Milliarden trotzdem ausgegeben werden müssen, weil sie vor einigen Jahren einmal Bestandteil einer Planung waren. Was für jeden verantwortungsvoll geführten Betrieb selbstverständlich ist, muss auch bei der Infrastrukturplanung eines Landes gelten.
Besonders problematisch ist deshalb, dass die wirtschaftlichen Risiken dieser Transformation immer wieder beim selben Adressaten landen. Das Netz wird ausgebaut – die Unternehmen bezahlen mit. Das System verlangt Flexibilität – die Unternehmen sollen die notwendigen Investitionen finanzieren. Können sie ihre Produktion nicht so verschieben, wie es das Stromsystem verlangt, werden sie über die Netzentgeltsystematik bestraft. Offshore-Netzinfrastruktur wird vorausgebaut – die Kosten werden über die Umlage refinanziert.
So darf Energiepolitik nicht funktionieren. Unternehmen sind keine Manövriermasse eines Stromsystems, dessen politische Konstruktion anschließend über Preise und Netzentgelte wirtschaftlich erzwungen wird. Die Aufgabe eines Energiesystems besteht darin, eine wettbewerbsfähige Volkswirtschaft zuverlässig mit Energie zu versorgen. Nicht darin, industrielle Produktion so lange mit Kosten und regulatorischem Druck zu bearbeiten, bis sie zu den Annahmen des Energiesystems passt.
Genau deshalb bringt sich der MVE in Verfahren wie den Netzentwicklungsplan und AgNes ein. Politische Interessenvertretung darf nicht erst beginnen, wenn ein Gesetz verabschiedet, eine Festlegung beschlossen oder die nächste Umlage berechnet ist. Dann ist die Rechnung längst geschrieben.
Wir warten nicht, bis die nächste Milliardenrechnung bei den Unternehmen ankommt. Wir versuchen einzugreifen, solange sie noch geschrieben wird.
