Wer in Deutschland Strom verbraucht, kann sich seinen Netzbetreiber nicht aussuchen. Stromnetze sind natürliche Monopole. Ein Unternehmen kann seinen Lieferanten wechseln, aber nicht entscheiden, künftig lieber die Leitungen eines günstigeren Netzbetreibers zu benutzen. Genau deshalb gibt es die staatliche Regulierung durch die Bundesnetzagentur. Sie soll dafür sorgen, dass Netzbetreiber ihre notwendigen Kosten decken, investieren können und einen angemessenen Ertrag auf ihr eingesetztes Kapital erhalten – ohne ihre Monopolstellung zulasten der Netznutzer ausnutzen zu können.
Die Theorie ist nachvollziehbar. Interessant wird es beim Blick auf die tatsächlichen Ergebnisse. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft, wahrlich kein Gegner der Energiewende, hat die Jahresabschlüsse der 18 größten deutschen Verteilnetzbetreiber untersucht. Diese Unternehmen versorgen zusammen etwa die Hälfte der deutschen Haushalte und Unternehmen. Für 2023 errechnet der Verband eine marktanteilsgewichtete handelsrechtliche Eigenkapitalrendite von 16,6 Prozent. 2024 waren es bereits 30,1 Prozent. Bei einzelnen Unternehmen lagen die Werte noch erheblich höher: Bayernwerk Netz bei 38 Prozent, Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom bei 43 Prozent, Westnetz bei 45 Prozent und EWE Netz bei 61 Prozent.
Natürlich sind diese Werte nicht mit der regulatorisch festgelegten Eigenkapitalverzinsung gleichzusetzen. Die Bundesnetzagentur hat keinem Netzbetreiber 30, 45 oder gar 61 Prozent Rendite genehmigt. Die regulatorische Eigenkapitalverzinsung und die handelsrechtliche Eigenkapitalrendite werden auf unterschiedlichen Grundlagen berechnet. Das ändert allerdings nichts an einer ziemlich naheliegenden Frage: Wie kann ein reguliertes Monopolgeschäft, dessen Erlöse staatlich begrenzt werden sollen, über Jahre tatsächliche Renditen hervorbringen, die erheblich oberhalb dessen liegen, was regulatorisch als angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals vorgesehen ist?
Dass diese Frage keineswegs nur aus einer kritischen Verbandsanalyse entsteht, macht die Angelegenheit besonders interessant. Die Bundesnetzagentur selbst hat festgestellt, dass Netzbetreiber in den vergangenen Jahren regelmäßig Renditen erzielen konnten, die sehr deutlich oberhalb der regulatorisch gewährten kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung lagen. Das Phänomen ist also bekannt. Mehr noch: Die Behörde hat in ihrer eigenen Analyse Mechanismen der bisherigen Regulierung identifiziert, die zusätzliche Erlöse ermöglichten. Allein die sogenannte Doppelinflationierung der Kapitalkosten erhöhte nach Berechnungen der Bundesnetzagentur die Erlöse der Verteilnetzbetreiber durchschnittlich um rund 125 Millionen Euro pro Jahr.
Damit reden wir nicht über einen Rechenfehler irgendeines Sachbearbeiters. Wir reden über die wesentlich grundsätzlichere Frage, ob ein Regulierungssystem über Jahre so konstruiert war, dass Betreiber staatlich regulierter Monopole Renditen erzielen konnten, die weit über der eigentlich vorgesehenen Kapitalverzinsung lagen.
Und jetzt kommt AgNes
Genau in dieser Situation reformiert die Bundesnetzagentur mit AgNes die Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom. Es geht um rund 37 Milliarden Euro jährliche Netzkosten und damit um sehr viel Geld. Diskutiert wird darüber, wie diese Kosten künftig verteilt werden, welche Rolle Leistung und Kapazität spielen sollen und wie Unternehmen durch Netzentgelte zu einem flexibleren und netzdienlicheren Verbrauchsverhalten bewegt werden können.
Der MVE hat sich mit einer eigenen Stellungnahme an diesem Verfahren beteiligt. Unsere Kritik richtet sich gegen eine Entwicklung, bei der die Anforderungen des politisch gewollten Umbaus des Stromsystems zunehmend an die Letztverbraucher weitergereicht werden. Unternehmen sollen flexibler produzieren, Lasten verschieben, zusätzliche technische Voraussetzungen schaffen und ihr Verbrauchsverhalten stärker an einem Stromsystem ausrichten, dessen zunehmende Volatilität sie weder verursacht noch bestellt haben. Und wenn sie diese Anforderungen nicht erfüllen können, drohen zusätzliche wirtschaftliche Belastungen über die Netzentgelte.
Die aktuellen Renditezahlen geben dieser Diskussion eine neue Dimension. Denn bevor die Bundesnetzagentur darüber nachdenkt, wie rund 37 Milliarden Euro Netzkosten künftig möglichst intelligent auf die Netznutzer verteilt werden, sollte eine wesentlich grundsätzlichere Frage beantwortet werden: Sind diese Kosten in ihrer Höhe tatsächlich notwendig und effizient – und welchen Anteil davon müssen diejenigen tragen, denen die Netzinfrastruktur gehört und die mit ihr seit Jahren gutes Geld verdienen?
Netzbetreiber müssen investieren können. Daran besteht kein Zweifel. Wer Milliarden in Infrastruktur steckt, braucht eine angemessene Verzinsung seines Kapitals. Aber aus der Notwendigkeit von Investitionen folgt nicht automatisch, dass jeder zusätzliche Euro Netzausbau am Ende auf der Rechnung von Industrie, Gewerbe und privaten Verbrauchern landen muss. Die Bundesnetzagentur weist selbst darauf hin, dass Investitionen nicht ausschließlich durch neues Eigenkapital finanziert werden müssen. Netzbetreiber verfügen über Fremdfinanzierung und über erhebliche Möglichkeiten der Innenfinanzierung. Allein aus den über die Netzentgelte vereinnahmten Abschreibungen konnten nach Berechnungen der Behörde rund 30 Prozent der Investitionen des Jahres 2025 finanziert werden.
Warum wird dann nicht ebenso intensiv darüber diskutiert, welchen zusätzlichen Eigenbeitrag Netzbetreiber aus ihren erwirtschafteten Erträgen und Cashflows zum weiteren Netzausbau leisten können?
Erst die Kosten prüfen, dann die Rechnung verteilen
Genau hier liegt aus Sicht des MVE der grundlegende Fehler in der aktuellen Diskussion. Wir beschäftigen uns schon wieder mit der Verteilung einer Rechnung, bevor ausreichend darüber gesprochen wurde, ob diese Rechnung überhaupt in dieser Höhe gerechtfertigt ist.
Seit Jahren wird Unternehmen erklärt, warum Netzentgelte steigen müssen. Der Ausbau erneuerbarer Energien erfordert neue Leitungen, die zunehmende räumliche Trennung von Erzeugung und Verbrauch erfordert neue Übertragungskapazitäten, die Elektrifizierung benötigt stärkere Verteilnetze und die zunehmende Volatilität des Systems verlangt zusätzliche Flexibilität. Alles richtig. Alles teuer. Und zahlen sollen am Ende regelmäßig die Netznutzer.
Gleichzeitig zeigt sich nun, dass die Betreiber dieser regulierten Infrastruktur über Jahre Renditen deutlich oberhalb der regulatorisch vorgesehenen Kapitalverzinsung erzielen konnten. Trotzdem soll die Diskussion bei AgNes wieder vor allem darum kreisen, wie die Kosten künftig verteilt und die Letztverbraucher über neue Preissignale zu einem systemdienlichen Verhalten bewegt werden können.
Der MVE hält diese Reihenfolge für falsch.
Bevor neue Belastungsmechanismen für Unternehmen geschaffen werden, muss transparent auf den Tisch, welche tatsächlichen Renditen Netzbetreiber in den vergangenen Jahren erzielt haben, wodurch die erhebliche Differenz zwischen regulatorischer Kapitalverzinsung und tatsächlicher handelsrechtlicher Eigenkapitalrendite entsteht und wie viel des zukünftigen Netzausbaus aus Gewinnen, Abschreibungen und Cashflows der Netzbetreiber finanziert werden kann. Und dann muss auch darüber gesprochen werden, ob angesichts dieser Renditen eine höhere Eigenbeteiligung der Netzbetreiber an den Investitionen nicht nur möglich, sondern angemessen ist.
Es wäre jedenfalls eine eigenartige Vorstellung von Lastenteilung, wenn Betreiber regulierter Monopole über Jahre erhebliche Renditen erwirtschaften dürfen, während steigende Investitionskosten anschließend selbstverständlich wieder bei den Letztverbrauchern abgeladen werden.
Die 61 Prozent Eigenkapitalrendite eines einzelnen Netzbetreibers sind deshalb nicht der eigentliche Skandal. Sie sind das auffällige Symptom einer viel größeren Frage. Selbst die Bundesnetzagentur bestätigt, dass Netzbetreiber regelmäßig Renditen deutlich oberhalb der regulatorisch vorgesehenen Eigenkapitalverzinsung erzielen konnten. Gleichzeitig kostet das Stromnetz seine Nutzer inzwischen rund 37 Milliarden Euro im Jahr.
Bevor AgNes also darüber entscheidet, wie diese Milliarden künftig auf Unternehmen und Verbraucher verteilt werden, sollte die Bundesnetzagentur erklären, warum das von ihr regulierte System solche Renditen ermöglicht – und welchen Beitrag diejenigen zum weiteren Netzausbau leisten sollen, die daran bislang hervorragend verdient haben.
Erst die Kosten und Renditen auf den Tisch. Dann können wir über die Verteilung reden. Nicht umgekehrt.
