Klartext

Stellungnahme der Mittelstandsvereinigung Energie für Deutschland e. V. zur Konsultation des Netzentwicklungsplans Strom 2025–2037/2045 und zu den vorläufigen Prüfungsergebnissen der Bundesnetzagentur

Stellungnahme

Die Mittelstandsvereinigung Energie für Deutschland e. V. (MVE) bedankt sich für die Möglichkeit, zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2025–2037/2045 sowie zu den vorläufigen Prüfungsergebnissen der Bundesnetzagentur Stellung zu nehmen.

Der MVE betrachtet den Netzentwicklungsplan insbesondere aus der Perspektive mittelständischer und industrieller Stromverbraucher. Eine leistungsfähige und sichere Stromnetzinfrastruktur ist unverzichtbar. Ebenso unverzichtbar ist jedoch, dass die hierfür notwendigen Investitionen auf belastbaren Annahmen beruhen, auf das tatsächlich erforderliche Maß begrenzt werden und ihre langfristigen Kostenwirkungen für die Netznutzer transparent bleiben.

Diese Anforderung gewinnt angesichts der Dimension des vorliegenden Netzentwicklungsplans besondere Bedeutung. Die vorgesehenen Investitionen bewegen sich bis 2045 in einer Größenordnung von mehreren hundert Milliarden Euro. Gleichzeitig bildet der genehmigte Szenariorahmen ausdrücklich unterschiedliche Entwicklungspfade des zukünftigen Stromsystems ab. Die Bundesnetzagentur selbst betont, dass die Bandbreite der Szenarien dazu dienen soll, die Auswirkungen unterschiedlicher Entwicklungen auf den zusätzlichen Netzausbaubedarf beurteilen und gegebenenfalls anpassen zu können.

Für den MVE folgt daraus ein zentraler Grundsatz:

Ein leistungsfähiges Stromnetz ist Voraussetzung für einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort. Ein über den belastbar nachgewiesenen Bedarf hinausgehender Netzausbau würde jedoch über Jahrzehnte zusätzliche Kosten erzeugen, die letztlich auch von gewerblichen und industriellen Netznutzern finanziert werden müssen.

Dabei besteht nicht nur das Risiko einer unzureichenden Dimensionierung des Netzes. Bei langfristiger und kapitalintensiver Infrastruktur muss ebenso das Risiko berücksichtigt werden, dass Investitionen auf Verbrauchs-, Elektrifizierungs- oder Flexibilitätsannahmen beruhen, die sich später nicht oder nicht im angenommenen Umfang realisieren.

Der MVE fordert deshalb keine pauschale Begrenzung des Netzausbaus. Er fordert eine konsequente Prüfung seiner wirtschaftlichen Robustheit.

1. Industrielle Verbrauchsannahmen stärker gegen die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung prüfen

Der genehmigte Szenariorahmen geht für den Industriesektor in sämtlichen Szenarien von einem gegenüber dem Ausgangsniveau steigenden Stromverbrauch aus.

Der MVE verkennt nicht, dass die Elektrifizierung bestehender Produktionsprozesse den Strombedarf je Produktionseinheit erheblich erhöhen kann. Ebenso wenig kann jedoch unterstellt werden, dass dieser Effekt zwangsläufig einen Rückgang industrieller Produktion, Standortverlagerungen oder ausbleibende Investitionen überkompensiert.

Gerade weil heute nicht belastbar vorhergesagt werden kann, welcher Effekt langfristig überwiegen wird – zunehmende Elektrifizierung oder eine schwächere industrielle Entwicklung –, ist eine entsprechende Sensitivitätsbetrachtung erforderlich.

Diese Forderung wird zusätzlich durch die Erkenntnisse des im September 2025 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vorgelegten Monitoringberichts „Energiewende. Effizient. Machen.“ gestützt.

Der Bericht zeigt, dass Studien, die von einem vollständigen Erhalt der gegenwärtigen Industriestruktur ausgehen, im Durchschnitt einen höheren zukünftigen Strombedarf ermitteln. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass ein großer Teil der untersuchten normativen Szenarien auf Energiesystemoptimierungen beruht, bei denen mikro- und makroökonomische Umsetzungsvoraussetzungen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dies betrifft nach den Feststellungen des Monitoringberichts insbesondere die Zahlungsbereitschaft und Zahlungsfähigkeit der Nachfrageseite.

Damit hängt die zukünftige industrielle Stromnachfrage nicht allein davon ab, in welchem Umfang Produktionsprozesse technisch elektrifiziert werden können. Sie hängt ebenso davon ab, welche industrielle Produktion unter den zukünftigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland tatsächlich stattfindet und welche Investitionen von den Unternehmen wirtschaftlich realisiert und finanziert werden können.

Technisch mögliche Elektrifizierung darf deshalb nicht automatisch mit tatsächlich eintretender Elektrifizierung gleichgesetzt werden.

Für die Dimensionierung langlebiger und kapitalintensiver Netzinfrastruktur darf ebenso wenig allein entscheidend sein, welcher Entwicklungspfad politisch angestrebt wird. Entscheidend muss sein, gegenüber welchen wirtschaftlich plausiblen Entwicklungspfaden die geplanten Investitionen robust erforderlich bleiben.

Der MVE unterstützt deshalb ausdrücklich den im Zusammenhang mit dem Energiewende-Monitoring formulierten Anspruch einer realistischen Bedarfsermittlung und eines stärkeren Planungsrealismus und fordert, diesen Maßstab konsequent auf die Netzentwicklungsplanung anzuwenden.

Der MVE fordert insbesondere eine Sensitivitätsbetrachtung, die einen deutlich schwächeren industriellen Produktions- und Investitionspfad berücksichtigt.

Gleichzeitig sollten die im Rahmen der Großverbraucherabfrage berücksichtigten Projekte regelmäßig hinsichtlich ihres aktuellen Planungs- und Realisierungsstandes überprüft werden. Gerade bei besonders stromintensiven Einzelprojekten darf eine erwartete Nachfrage nicht über Jahre als gesichert in die Netzplanung eingehen, wenn Investitionsentscheidungen verschoben, verändert oder aufgegeben wurden.

2. Kostenwirkungen unterschiedlicher Ausbaupfade transparent ausweisen

Investitionen in Stromnetzinfrastruktur enden wirtschaftlich nicht mit der Errichtung einer Leitung. Sie erzeugen über Jahrzehnte Kapitalkosten, Abschreibungen und Betriebskosten und werden damit Bestandteil der regulatorischen Netzkosten.

Bei einem Investitionsvolumen von mehreren hundert Milliarden Euro reicht es aus Sicht mittelständischer und industrieller Netznutzer deshalb nicht aus, ausschließlich die Investitionsvolumina der unterschiedlichen Ausbaupfade auszuweisen.

Für die Unternehmen ist mindestens ebenso entscheidend, welche langfristigen Kostenwirkungen daraus entstehen.

Der MVE hält es deshalb für erforderlich, ergänzend zu den technischen Szenarien transparent darzustellen, welche Größenordnung der regulatorischen Kostenbasis aus den unterschiedlichen Ausbaupfaden resultiert und welche langfristigen Auswirkungen daraus für die Netznutzer zu erwarten sind.

Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, zukünftige Netzentgelte über Jahrzehnte punktgenau vorherzusagen. Eine solche Prognose wäre angesichts zahlreicher Einflussfaktoren nicht belastbar. Wohl aber müssen Größenordnungen und Unterschiede zwischen den Ausbaupfaden sichtbar gemacht werden.

Nur dann lässt sich neben der technischen auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit unterschiedlicher Entwicklungspfade beurteilen.

3. No-Regret-Maßnahmen priorisieren und Szenarioabhängigkeit transparent machen

Der MVE spricht sich ausdrücklich nicht gegen einen erforderlichen Netzausbau aus.

Versorgungssicherheit verlangt, dass notwendige Infrastruktur rechtzeitig geplant und errichtet wird. Bei Investitionen dieser Größenordnung muss jedoch ebenso sichergestellt werden, dass insbesondere solche Maßnahmen priorisiert werden, deren Erforderlichkeit gegenüber unterschiedlichen realistischen Entwicklungspfaden robust ist.

Als No-Regret-Maßnahmen versteht der MVE solche Netzinvestitionen, deren Erforderlichkeit sich über unterschiedliche plausible Entwicklungspfade hinweg als robust erweist.

Diese Maßnahmen sollten gegenüber solchen Investitionen priorisiert werden, deren Bedarf wesentlich vom Eintritt einzelner Verbrauchs-, Elektrifizierungs-, Erzeugungs- oder Großverbraucherannahmen abhängt.

Dabei besteht nicht nur ein Unterdimensionierungsrisiko. Auch eine auf später nicht eintretenden Annahmen beruhende Überdimensionierung erzeugt langfristige volkswirtschaftliche Kosten.

Wie relevant unterschiedliche Planungsannahmen für die Dimensionierung des Systems sein können, zeigt bereits die erhebliche Veränderung des ausgewiesenen Investitionsbedarfs zwischen verschiedenen Planungsständen des aktuellen NEP. Dies unterstreicht, dass Annahmen zu Verbrauch, Flexibilität, Erzeugung und neuen Verbrauchern keine abstrakten Modellparameter sind, sondern erhebliche Investitionsfolgen auslösen können.

Zusätzlichen Prüfbedarf sieht der MVE bei neuen Großverbrauchergruppen.

Der Monitoringbericht „Energiewende. Effizient. Machen.“ hat den genehmigten Szenariorahmen des NEP 2037/2045 ausdrücklich untersucht. Während die dort angesetzten Stromverbräuche für Industrie, Gebäude, Verkehr und Fernwärme innerhalb des von den untersuchten normativen und explorativen Szenarien aufgespannten Korridors liegen, liegen die NEP-Annahmen für Elektrolyse und Rechenzentren jeweils um rund 50 TWh oberhalb dieses Korridors.

Das ist aus Sicht des MVE ein erheblicher Befund.

Bei Verbrauchsannahmen dieser Größenordnung sollte transparent nachvollziehbar sein, welche konkreten Projektentwicklungen und Realisierungswahrscheinlichkeiten ihnen zugrunde liegen und welche Netzausbaumaßnahmen von ihrem tatsächlichen Eintritt abhängig sind.

Je stärker eine Netzinvestition von einzelnen noch nicht realisierten Großverbrauchern oder besonders ambitionierten Nachfrageannahmen abhängt, desto höher muss die Anforderung an den Nachweis ihrer tatsächlichen Realisierungswahrscheinlichkeit sein.

Der MVE regt deshalb an, in der Begründung der bestätigten Maßnahmen transparenter auszuweisen, wie stark deren Erforderlichkeit von einzelnen Szenarioannahmen abhängt.

Für stärker szenarioabhängige Maßnahmen sollte vor ihrer tatsächlichen Realisierung erneut geprüft werden, ob die wesentlichen Voraussetzungen, aus denen ihre Notwendigkeit abgeleitet wurde, tatsächlich eingetreten sind.

Ein solcher Ansatz verbindet Versorgungssicherheit mit Investitionsdisziplin und reduziert das Risiko langfristiger Fixkosten aus Infrastruktur, deren ursprünglich angenommener Bedarf später nicht eintritt.

4. Alternativenprüfung vor endgültiger Bestätigung vollständig abschließen

Aus Sicht des MVE muss vor der endgültigen Bestätigung wesentlicher zusätzlicher Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert sein, dass technisch und wirtschaftlich geeignete Alternativen geprüft und das NOVA-Prinzip konsequent angewendet wurden:

Netzoptimierung vor Netzverstärkung vor Netzausbau.

Die Wirtschaftlichkeit einer Alternative darf dabei allerdings nicht allein anhand der beim Netzbetreiber entstehenden Kosten beurteilt werden.

Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn Netzausbau durch Speicher, Lastmanagement, flexible Verbraucher oder andere Maßnahmen reduziert oder vermieden werden soll.

Werden Kosten dadurch lediglich aus dem regulierten Netz in die Unternehmen verlagert, handelt es sich gesamtwirtschaftlich nicht automatisch um eine kostengünstigere Alternative.

Notwendige Speicherinvestitionen, Mess-, Steuerungs- und IT-Technik, Veränderungen betrieblicher Abläufe, zusätzliche Personalaufwendungen, Produktionsverschiebungen und gegebenenfalls Produktionsverluste müssen deshalb Bestandteil einer vollständigen wirtschaftlichen Bewertung sein.

Eine Kostenersparnis im Netz ist keine gesamtwirtschaftliche Kostenersparnis, wenn die vermiedenen Netzkosten lediglich durch zusätzliche Kosten bei den Letztverbrauchern ersetzt werden.

5. Industrielle Flexibilität realistisch und einschließlich der Unternehmenskosten bewerten

Der Szenariorahmen und die Marktmodellierung berücksichtigen in unterschiedlichem Umfang flexible Verbraucher und Lastmanagement.

Aus Sicht des MVE ist dabei entscheidend, theoretisch vorhandene Lastverschiebungspotenziale nicht automatisch mit tatsächlich verfügbarer industrieller Flexibilität gleichzusetzen.

Industrielle Produktionsprozesse unterliegen technischen Mindestlasten, Prozessketten, Qualitätsanforderungen, Produktionsplanungen, Lieferverpflichtungen und zahlreichen weiteren Restriktionen.

Hinzu kommt die wirtschaftliche Dimension.

Flexibilität kann erhebliche Investitionen in Speicher, Mess-, Steuerungs- und IT-Technik sowie Veränderungen von Produktionsabläufen erfordern. Gerade mittelständische Unternehmen verfügen nicht unbegrenzt über die Finanzierungsmöglichkeiten, solche Investitionen allein aufgrund regulatorischer oder netzseitiger Anforderungen vorzunehmen.

Eine Flexibilitätsoption darf deshalb nur dann als belastbarer Bestandteil der Netzplanung berücksichtigt werden, wenn ihre technische Verfügbarkeit, ihre wirtschaftliche Realisierbarkeit und ihre tatsächliche Realisierungswahrscheinlichkeit ausreichend belegt sind.

Der MVE fordert insbesondere, dass im Netzentwicklungsplan keine industrielle Flexibilität als gesichert vorausgesetzt wird, deren tatsächliche Bereitstellung anschließend erst durch regulatorische Entgeltanreize, zusätzliche Belastungen oder Investitionen der Letztverbraucher hergestellt werden müsste.

6. Netzentwicklungsplanung und Netzentgeltregulierung dürfen nicht isoliert betrachtet werden

Parallel zur Konsultation des Netzentwicklungsplans arbeitet die Bundesnetzagentur im Verfahren AgNes an einer grundlegenden Neugestaltung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom.

Beide Verfahren erfüllen unterschiedliche regulatorische Aufgaben. Aus Sicht der Letztverbraucher bestehen jedoch erhebliche wirtschaftliche Wechselwirkungen.

Der Netzentwicklungsplan beeinflusst wesentlich, welche Infrastruktur errichtet und welche Kostenbasis damit langfristig geschaffen wird.

AgNes beeinflusst anschließend, nach welchen Prinzipien Netzkosten auf unterschiedliche Nutzergruppen verteilt werden und welche wirtschaftlichen Anreize hinsichtlich Leistung, Kapazität und Flexibilität entstehen.

Vereinfacht formuliert:

Der Netzentwicklungsplan beeinflusst, welche Kosten entstehen. Die Netzentgeltregulierung beeinflusst anschließend, wie diese Kosten verteilt werden.

Für Unternehmen können beide Prozesse deshalb wirtschaftlich nicht unabhängig voneinander betrachtet werden.

Besonders kritisch wäre aus Sicht des MVE ein regulatorischer Zirkelschluss:

Wenn die Netzplanung industrielle Flexibilität bereits als verfügbar unterstellt und die zukünftige Netzentgeltsystematik anschließend wirtschaftliche Anreize oder Belastungen schafft, damit Unternehmen genau diese zuvor unterstellte Flexibilität tatsächlich bereitstellen, würde eine Planungsannahme nachträglich durch regulatorischen Kostendruck gegenüber den Letztverbrauchern realisiert.

Eine solche Wirkungsfolge wäre methodisch problematisch.

Dieser Zusammenhang gewinnt zusätzlich an Bedeutung, wenn Planungsannahmen einen erheblichen Einfluss auf die Dimensionierung der Infrastruktur besitzen. Wenn veränderte Annahmen zu Verbrauch, Erzeugung oder Flexibilität Investitionsentscheidungen in erheblicher Milliardenhöhe verändern können, muss ausgeschlossen werden, dass regulatorisch erst noch herzustellendes Verhalten bereits als gesicherte Grundlage der vorgelagerten Netzplanung behandelt wird.

Netzplanung muss sich an belastbar verfügbarer und wirtschaftlich realisierbarer Flexibilität orientieren. Sie darf nicht Flexibilität voraussetzen, deren tatsächliche Bereitstellung anschließend erst durch regulatorische Anreize, zusätzliche Netzentgeltbelastungen oder Investitionen der Unternehmen herbeigeführt werden muss.

Planung darf regulatorisches Verhalten nicht vorwegnehmen, das die Regulierung anschließend erst erzeugen muss.

Darüber hinaus muss verhindert werden, dass vermeintliche Systemkosteneinsparungen dadurch entstehen, dass Kosten lediglich vom regulierten Netz auf die Letztverbraucher verlagert werden.

Der MVE hält es deshalb für erforderlich, die Wechselwirkungen zwischen Netzentwicklungsplanung und zukünftiger Netzentgeltregulierung bei der wirtschaftlichen Bewertung ausdrücklich zu berücksichtigen.

Schlussfolgerung

Deutschland benötigt ein leistungsfähiges und sicheres Stromnetz. Gerade deshalb muss sichergestellt sein, dass die hierfür erforderlichen Investitionen auf belastbaren wirtschaftlichen Annahmen beruhen und langfristig finanzierbar bleiben.

Der Anspruch einer ehrlichen Bedarfsermittlung und eines konsequenten Planungsrealismus muss deshalb auch Maßstab der Netzentwicklungsplanung sein.

Der MVE fordert keine pauschale Begrenzung des Netzausbaus. Er fordert eine konsequente Prüfung seiner wirtschaftlichen Robustheit.

Dazu gehören alternative Industrieentwicklungspfade, eine transparente Darstellung langfristiger Kostenwirkungen, die vollständige Prüfung wirtschaftlicher Alternativen, die Priorisierung robuster No-Regret-Maßnahmen, eine nachvollziehbare Kennzeichnung stark szenarioabhängiger Investitionen sowie eine realistische Bewertung industrieller Flexibilität einschließlich der innerhalb der Unternehmen entstehenden Kosten.

Besondere Aufmerksamkeit verlangt dabei die Wechselwirkung zwischen Netzentwicklungsplanung und zukünftiger Netzentgeltregulierung.

Planung darf regulatorisches Verhalten nicht vorwegnehmen, das die Regulierung anschließend erst erzeugen muss.

Netzinfrastruktur besitzt Nutzungsdauern von Jahrzehnten. Fehlannahmen über Industrieproduktion, Elektrifizierung, Großverbraucher oder Flexibilität können deshalb langfristige Kosten verursachen, die sich nach Errichtung der Infrastruktur nicht kurzfristig korrigieren lassen.

Versorgungssicherheit und Kostendisziplin sind keine Gegensätze.

Ein Stromnetz, das langfristig von Industrie, Gewerbe und Mittelstand finanziert werden soll, muss nicht nur technisch funktionieren. Es muss auch wirtschaftlich tragfähig bleiben.

Die Mittelstandsvereinigung Energie für Deutschland e. V. steht der Bundesnetzagentur für den weiteren fachlichen Austausch gerne zur Verfügung.